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Gesetzentwurf: Freiwillige Entwicklungshelfer künftig gesetzlich unfallversichert
Freiwillige Entwicklungshelfer, die an dem Programm "weltwärts" teilnehmen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig über die gesetzliche Unfallversicherung versichert werden. Das berichtet der Parlamentspressedienst "hib" am Montag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze". Bislang mussten sich die Teilnehmer privat versichern.
Zur Begründung heißt es, entsprechende Tätigkeiten im Ausland seien häufig mit höheren Gefährdungsrisiken verbunden. Deshalb sei "die Einbeziehung dieser jungen Menschen in den solidarischen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung geboten". Den Angaben zufolge sei mit dem Vorhaben auch "die Einführung einer gesonderten Meldung der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen und die redaktionelle Anpassung an den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung" verbunden.
Den Gesetzentwurf im Volltext gibt es hier als Pdf-Dokument.

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