Entwicklungspolitik in Europa

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Der 11. September 2001 hat dafür gesorgt, dass die Entwicklungszusammenarbeit mit den armen Ländern dieser Erde wieder stärker in den Mittelpunkt der internationalen politischen Diskussion gerückt ist. Armut, Perspektivlosigkeit und Hunger alleine produzieren zwar keinen Terrorismus, können aber den dafür notwendigen Nährboden liefern. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind noch vor den USA und Japan die wichtigsten Geber auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe.

Dabei kann die EU auf die Zustimmung der Bevölkerung zur Notwendigkeit der Unterstützung der Entwicklungsländer in Afrika, Asien und Lateinamerika zählen: Nach einer Umfrage des Eurobarometers vom März 2003 ist sie auf hohem Niveau weiter gewachsen. Während 1998 noch 76 Prozent die Entwicklungshilfe als ein "ziemlich wichtiges" oder "sehr wichtiges Ziel" einstuften, waren es Ende 2002 bereits 86 Prozent (Zahlen gelten für die EU-15). Allerdings ist die konkrete Ausgestaltung der EU-Entwicklungspolitik und die Höhe der dafür aufgewandten Mittel weiten Teilen der Bevölkerung nicht bekannt.

| Die Abkommen von Lomé ...

Dabei lassen sich die Ursprünge der Entwicklungspolitik auf Gemeinschaftsebene schon in der Gründungszeit der EG, nämlich in den "Römischen Verträgen" von 1957, finden. Seit 1975 bildete das Abkommen von Lomé zwischen Staaten in Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean - den sogenannten AKP-Staaten, darunter viele ehemalige Kolonien - und der Europäischen Gemeinschaft das Herzstück der Zusammenarbeit.

Grundlegender Bestandteil des Abkommens ist ein System von Handelspräferenzen, auf deren Grundlage Fertigerzeugnisse und Agrarerzeugnisse ohne Zölle und mengenmäßige Beschränkungen eingeführt werden können - wenn diese nicht unmittelbar mit Erzeugnissen konkurrieren, die unter die gemeinsame Agrarpolitik fallen. Für die AKP-Staaten findet der sonst übliche Grundsatz der Gegenseitigkeit keine Anwendung. Besondere Bestimmungen gelten für Produkte wie Bananen, Reis oder Zucker.

Die Entwicklungszusammenarbeit als weiteres zentrales Element des Abkommens von Lomé basiert auf einem sektorbezogenen Ansatz, der gezielte Maßnahmen in verschiedenen Bereichen (Bildung, Umwelt, Gesundheit usw.) vorsieht. Seit den 90er Jahren sind auch u.a. die Beachtung der Menschenrechte und die Wahrung der Demokratie zu zentralen Elementen der Abkommen geworden. Bei Verletzung dieser Prinzipien besteht die Möglichkeit, die Zusammenarbeit auszusetzen.

| ... und Cotonou

Das Abkommen von Cotonou (Benin) wurde am 23. Juni 2000 unterzeichnet und ersetzt das am 29. Februar 2000 ausgelaufene Abkommen von Lomé. Seit dem 1. April 2003 ist es in Kraft und mit ihm auch ein neues Konzept. Das Abkommen ist für 20 Jahre beschlossen, wobei alle fünf Jahre eine Überprüfung stattfinden soll. Zentrale Zielsetzungen sind die Ausweitung der politischen Dimension und die Übernahme von mehr Eigenverantwortung seitens der AKP-Staaten.

Das gegenwärtige System einseitiger Handelspräferenzen wird 2008 WTO-konform auslaufen, allerdings mit einer Übergangszeit von mindestens zwölf Jahren. Das Konzept hat drei Hauptdimensionen: Eine politische, eine handelspolitische und eine entwicklungspolitische Dimension. Oberstes Ziel ist die Eindämmung und langfristige Beseitigung der Armut sowie die Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft. Wie das AKP-Abkommen ist dieses sektorbezogen, aber zugleich soll es die verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit miteinander verknüpfen. Seit 2001 gibt es auch die "Everything-but-arms-Initiative", mit der für alle Ausfuhren (außer Waffen) der 49 am wenigsten entwickelten Länder die Zölle beseitigt wurden.

| Instrumente und Finanzierung

Der Europäische Entwicklungsfond (EEF) ist das wichtigste Instrument im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Wichtig ist zu wissen, dass der EEF nicht Teil des Gesamthaushaltplans der Union ist, sondern von den Mitgliedstaaten finanziert wird und einer eigenen Finanzregelung unterliegt.

Der aktuelle 9. Entwicklungsfonds hat eine Laufzeit von fünf Jahren und besitzt eine Mittelausstattung von 13,5 Milliarden Euro. Aus den vorangegangenen EEF stehen zudem noch Restbeträge von über 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Die AKP-Staaten erhalten fast ausschließlich nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) in Luxemburg verwaltet einen Teil der EEF-Mittel (Darlehen und das Risikokapital) und ist zudem mit eigenen Mitteln in Höhe von 1,7 Milliarden EUR ausgestattet, die für den 9. EEF zur Verfügung stehen. Jährlich zahlen die EU und die Mitgliedstaaten über 30 Milliarden Euro an Entwicklungshilfe, von denen 6 Milliarden Euro über die EU laufen. Diese hat sich verpflichtet, die Mittel bis zum Jahr 2006 auf 39 Milliarden Euro zu erhöhen.

| Wer bestimmt was in der EU-Entwicklungspolitik?

Mehrere Akteure beeinflussen die EU-Entwicklungspolitik. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Ministerrat zu, der entwicklungspolitische Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit beschließt und für den Abschluss von Abkommen mit Drittländern zuständig ist.

Die Europäische Kommission hat ein Initiativrecht in entwicklungspolitischen Angelegenheiten. Ihre Generaldirektion Entwicklung erstellt Strategien, überwacht die Durchführung der Programme und ist für die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Sektoren zuständig. Das Europäische Parlament hat dagegen lediglich ein Anhörungsrecht und keinen Einfluss auf die Verwendung der EEF-Mittel. Die "Paritätische Parlamentarische Versammlung EU-AKP" kann nur Empfehlungen an den Ministerrat aussprechen, ihre Rolle soll aber mit dem Cotonou-Abkommen gestärkt werden. Auch die Welthandelsorganisation WTO spielt in der EU-Entwicklungspolitik eine Rolle, da die EU-Handelspolitik sowie multilaterale Abkommen ihren Normen entsprechen müssen.

Die Europäische Union wird auf absehbare Zeit nur ergänzend zu den Mitgliedstaaten für die Entwicklungszusammenarbeit zuständig sein. Der kürzlich verabschiedete Verfassungsvertrag spricht lediglich von der Notwendigkeit einer besseren Koordinierung zwischen der Gemeinschaftsebene und der nationalstaatlichen Ebene. Die EU-Entwicklungspolitik wird sich daran messen lassen müssen, in welchem Ausmaß sie ihr ambitioniertes Ziel, nämlich die langfristige Beseitigung der Armut, erfüllen kann. Es bleibt abzuwarten, welche Prioritäten die EU zukünftig im Bereich ihrer Außenpolitik(en) setzen wird.

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