EntwicklungshelferIn werden

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> Voraussetzungen beim DED

> EntwicklungsstipendiatInnen

> Ziviler Friedensdienst

> Leistunges des DED


> Informationen des DED


Eine spezielle Form der Arbeit in einem Entwicklungsland ist die als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer. Diese Fachkräfte unterscheiden sich von den anderen in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Experten vor allem dadurch, dass sie für eine befristete Zeit einen "Dienst" leisten und dabei keine "Erwerbsabsicht" haben. Vorraussetzung für die Arbeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer ist also neben der Qualifikation und der Berufserfahrung vor allem ein besonders großes soziales Engagement.

Der Status von Entwicklungshelfern ist im Entwicklungshelfer-Gesetz definiert. Das Gesetz regelt unter anderem, dass sie während der Zeit ihrer Tätigkeit Unterhaltsgeld erhalten. Auch für ihre soziale Absicherung wird gesorgt.

Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer können nur von den folgenden anerkannten Organisationen entsandt werden:

| Voraussetzung beim DED

Voraussetzungen für eine Mitarbeit beim DED als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer sind:

  • Passender Berufsabschluss, entweder abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder abgeschlossene Berufsausbildung und Meisterabschluss
  • Mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, bei Meisterabschluss zweijährige Berufserfahrung als Meister inklusive Ausbildereignungsprüfung
  • Gute Sprachkenntnisse Englisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch
  • Ebenso wichtig sind Toleranz, soziale Kompetenz, partizipative Beratungskompetenz, Flexibilität, Offenheit gegenüber fremden Kulturen und die Bereitschaft, in neuen und ungewohnten Arbeitszusammenhängen tätig zu werden

Für spezielle Aufgaben, zur Prüfung oder Evaluierung einer Entwicklungsmaßnahme oder für spezielle Beratungen, sucht der DED immer wieder erfahrene Experten, kompetente ehemalige Entwicklungshelfer/innen, für Kurzeinsätze von 3 bis zu 12 Monaten.
Voraussetzung für solche Einsätze ist eine mindestens 24-monatige (anerkannte) Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit.

| Entwicklungsstipendiat/innen

Für Berufseinsteiger bis zu einem Alter von 28 Jahren bietet der DED ein spezielles Programm an. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie auf der Seite Nachwuchsförderung.

| Fachkraft für den Zivilen Friedensdienst

Die Arbeit in Konfliktgebieten stellt hohe Ansprüche an die Belastbarkeit, das eigenen Konfliktverhalten und an die Fähigkeit, in schwierigen Situationen zu intervenieren. Deshalb erfordert der potenzielle Einsatz in konfliktträchtigen Gebieten spezielle Anforderungen an Kandidaten für den Zivilen Friedensdienst. Dazu zählen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulstudium
  • Mehrjährige Berufserfahrung einschließlich Berufserfahrung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit oder in der zivilen Konfliktbearbeitung (Mediation, Facilitation, Conciliation)
  • Projekt- oder Berufserfahrungen im Ausland
  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besonders gesuchte Studienabschlüsse und Berufe: Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft, Ethnologie, Geographie, Verwaltungswissenschaften, Sozialpädagogik, Pädagogik
  • Gute Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch
  • Alleinausreisende werden oft wegen der größeren Belastung bevorzugt

| Leistungen des DED

Der DED zahlt für Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer (EH) ein von Alter, Beruf und Berufserfahrung unabhängiges Unterhaltsgeld. Berücksichtigt werden die familiäre Situation und die Dienstzeit. Hinzu kommt ggf. ein Kaufkraftausgleich, der eine ausreichende Kaufkraft in Partnerländern mit hohem Preisniveau garantieren soll.

Zusätzlich zum Unterhaltsgeld wird angemessener Wohnraum zur Verfügung gestellt oder eine Mietzuwendung geleistet. Der DED zahlt außerdem Pauschalen für die Ausstattung und Einrichtung der Unterkunft im Partnerland, für die Möbeleinlagerung in der Heimatstadt und für den Transport des Reisegepäcks.

Weiterhin leistet der DED eine jährliche Sonderzahlung und gewährt zum Vertragsende eine steuerfreie Wiedereingliederungsbeihilfe.

Darüber hinaus übernimmt der DED die Kosten für:

  • die mehrmonatige Vorbereitung des/der EH in Deutschland und im Partnerland
  • die Rentenversicherung des/der EH
  • die Krankenversicherung des/der EH und der Familienangehörigen
  • eine Anwartschaftsversicherung für die Vertragsnehmer und ggf. Ehepartner in ihrer bisherigen Krankenkasse und Pflegeversicherung
  • eine Unfallversicherung für die mitausgereisten Familienangehörigen
  • eine Versicherung der persönlichen Habe (kombinierte Hausrat- und Reisegepäckversicherung) für den/die EH und für die mitausgereisten Familienangehörigen
  • eine Haftpflichtversicherung für alle Familienangehörigen
  • Gesundheitsvorsorge
  • den Schulbesuch der Kinder im Partnerland (90 %)
  • Hin- und Rückflug
  • einen Heimaturlaubsflug nach dem 2., 4., 6. usw. Dienstjahr für alle mitausgereisten Familienangehörigen, falls die Restvertragszeit noch mindestens 12 Monate beträgt

Nach der Rückkehr hat der/die EH ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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