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EntwicklungshelferIn werden
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Eine spezielle Form der Arbeit in einem Entwicklungsland ist die als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer. Diese Fachkräfte unterscheiden sich von den anderen in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Experten vor allem dadurch, dass sie für eine befristete Zeit einen "Dienst" leisten und dabei keine "Erwerbsabsicht" haben. Vorraussetzung für die Arbeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer ist also neben der Qualifikation und der Berufserfahrung vor allem ein besonders großes soziales Engagement. Der Status von Entwicklungshelfern ist im Entwicklungshelfer-Gesetz definiert. Das Gesetz regelt unter anderem, dass sie während der Zeit ihrer Tätigkeit Unterhaltsgeld erhalten. Auch für ihre soziale Absicherung wird gesorgt. Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer können nur von den folgenden anerkannten Organisationen entsandt werden:
| Voraussetzung beim DED
Voraussetzungen für eine Mitarbeit beim DED als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer sind:
Für spezielle Aufgaben, zur Prüfung oder Evaluierung einer Entwicklungsmaßnahme oder für spezielle Beratungen, sucht der DED immer wieder erfahrene Experten, kompetente ehemalige Entwicklungshelfer/innen, für Kurzeinsätze von 3 bis zu 12 Monaten. | Entwicklungsstipendiat/innenFür Berufseinsteiger bis zu einem Alter von 28 Jahren bietet der DED ein spezielles Programm an. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie auf der Seite Nachwuchsförderung. | Fachkraft für den Zivilen FriedensdienstDie Arbeit in Konfliktgebieten stellt hohe Ansprüche an die Belastbarkeit, das eigenen Konfliktverhalten und an die Fähigkeit, in schwierigen Situationen zu intervenieren. Deshalb erfordert der potenzielle Einsatz in konfliktträchtigen Gebieten spezielle Anforderungen an Kandidaten für den Zivilen Friedensdienst. Dazu zählen:
| Leistungen des DEDDer DED zahlt für Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer (EH) ein von Alter, Beruf und Berufserfahrung unabhängiges Unterhaltsgeld. Berücksichtigt werden die familiäre Situation und die Dienstzeit. Hinzu kommt ggf. ein Kaufkraftausgleich, der eine ausreichende Kaufkraft in Partnerländern mit hohem Preisniveau garantieren soll. Zusätzlich zum Unterhaltsgeld wird angemessener Wohnraum zur Verfügung gestellt oder eine Mietzuwendung geleistet. Der DED zahlt außerdem Pauschalen für die Ausstattung und Einrichtung der Unterkunft im Partnerland, für die Möbeleinlagerung in der Heimatstadt und für den Transport des Reisegepäcks. Weiterhin leistet der DED eine jährliche Sonderzahlung und gewährt zum Vertragsende eine steuerfreie Wiedereingliederungsbeihilfe. Darüber hinaus übernimmt der DED die Kosten für:
Nach der Rückkehr hat der/die EH ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
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