Ausbildung beim Auswärtigen Dienst

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Das Auswärtige Amt bietet die Möglichkeit zu einer dreijährigen Ausbildung im Auswärtigen Dienst.

Voraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife, gute Grundkenntnisse der englischen und französischen Sprache, vergleichbar etwa dem Niveau der Abschlussklasse eines neusprachlichen Gymnasiums; fehlende Kenntnisse in Französisch können im Auswahlverfahren durch den Nachweis guter Kenntnisse in einer anderen Amtssprache der Vereinten Nationen (Chinesisch, Russisch, Spanisch, Arabisch) ersetzt werden. Bei Einstellung müssen jedoch Grundlagenkenntnisse in Französisch vorhanden und in einem Grundlagentest nachgewiesen worden sein.

Erforderlich sind außerdem gute Kenntnisse über das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zeitgeschehen. Bewerber/innen müssen nach dem Urteil des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes eine widerstandsfähige Gesundheit besitzen und für die Verwendung in allen Einsatzgebieten des Auswärtigen Dienstes uneingeschränkt geeignet sein (dies gilt ggf. auch für Ehegattinnen und Ehegatten und Kinder). Höchstalter bei Einstellung: 32 Jahre.

| Bewerbung

Beim Auswärtigen Amt, Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin; das Auswahlverfahren wird ausschließlich mit einem Online-Bewerbungsverfahren durchgeführt. Eine Eingabemaske für Bewerbungen ist auf der Website verfügbar.

In der Regel findet einmal jährlich ein zweiteiliges Auswahlverfahren statt, das aus psychologischen Eignungstests und schriftlichen Sprachprüfungen in Englisch und Französisch bzw. einer anderen Amtssprache der Vereinten Nationen (1. Teil) sowie einem Vorstellungsgespräch, einem Einzelgespräch mit einer Psychologin bzw. einem Psychologen, einer Gruppendiskussion und einer Gruppenaufgabe sowie einem Kurzreferat (2. Teil) besteht. Zum zweiten Teil des Verfahrens werden die am besten qualifizierten Teilnehmer/innen des ersten Teils zugelassen.

Ausbildungsorte: Die 3-jährige Ausbildung erfolgt an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten, Akademie Auswärtiger Dienst, in der Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin, an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege des Landes Berlin und an deutschen Vertretungen im Ausland.

| Inhalt der Ausbildung

Neben der praktischen Einführung in die Arbeitsweise und die Aufgaben des Auswärtigen Dienstes steht die praktische und theoretische Unterrichtung in den Gebieten des Rechts, der Verwaltung, Wirtschaft und Entwicklungshilfe im Vordergrund. Regelmäßiger Englisch- und Französischunterricht während eines Großteils der Ausbildung vertieft die Sprachkenntnisse. Die wichtigsten Studienfächer sind Zivilrecht bei besonderer Betonung des internationalen Privatrechts, Staats- und Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Staatsangehörigkeits-, Konsular-, Pass- und Ausländerrecht, Strafrecht, Volkswirtschaftslehre, Entwicklungspolitik und Auswärtige Kulturpolitik.

| Berufsmöglichkeiten

Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes betreuen als Sachbearbeiter/innen die verschiedensten Aufgabengebiete, unter denen jedoch die Bereiche Rechts- und Konsularwesen und Verwaltung - als die klassischen Tätigkeitsfelder für den gehobenen Auswärtigen Dienst - einen besonderen Schwerpunkt darstellen. Zu den Tätigkeiten dieser Laufbahn gehören aber auch Tätigkeiten in den Arbeitsgebieten Wirtschaft, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kultur, Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit sowie Protokoll. Bei einer Verwendung im Inland werden die Angehörigen des gehobenen Dienstes in den entsprechenden Abteilungen des Auswärtigen Amtes eingesetzt. Ziel einer Berufskarriere im gehobenen Dienst sind herausgehobene Positionen und Spitzenämter, die im In- wie im Ausland ein hohes Maß an Verantwortung und Selbstständigkeit bieten und abverlangen.

Dazu gehört an den Auslandsvertretungen die Position der Kanzlerin bzw. des Kanzlers: In diesem Spitzenamt ist man als Personal- und Verwaltungschef/in für den reibungslosen Betriebsablauf an einer Auslandsvertretung verantwortlich. An kleineren Auslandsvertretungen ist die Kanzlerin bzw. der Kanzler oft auch zugleich Ständige Vertreterin bzw. Ständiger Vertreter der Leiterin bzw. des Leiters. Weitere Spitzenämter kann man im gehobenen Dienst im Ausland als Leiter/in einer Außenstelle oder Leiter/in des Rechts- und Konsularreferats erreichen. In der Zentrale des Auswärtigen Amts bieten sich herausgehobene Positionen in der Zentral- und Rechtsabteilung sowie als Länderreferent in den Politischen Abteilungen.

| Zur weiteren Information

"Weltweit wir" Informationsbroschüre über die Ausbildungsmöglichkeiten im Auswärtigen Dienst; Download unter www.diplo.de/gehobenerdienst; Weitere Informationen bei der Akademie Auswärtiger Dienst, Schwarzer Weg 45, 13505 Berlin,

Tel.: 030/1817-1121

E-Mail: .

Siehe: www.auswaertiges-amt.de/gehobenerdienst

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