Zivildienst, FÖJ, FSJ, ADiA - Die bunte Welt der Dienstformen

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Für Jugendliche und junge Erwachsene, Schulabgänger und Studierende gibt es in Deutschland unterschiedliche Dienstformen, mit denen man sich hierzulande oder weltweit entwicklungspolitisch engagieren kann. Dabei fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten.

Der eigentliche entwicklungspolitische Freiwilligendienst heißt weltwärts - ihn gibt es erst sein 2008. Mit weltwärts können junge Leute für sechs bis 24 Monate in einem Projekt der Entwicklungszusammenarbeit vor Ort Erfahrungen sammeln und selbst aktiv werden. Weitere Informationen zu weltwärts findest du hier.

Doch auch als Zivildienstleistender, beim Freiwilligen Sozialen Jahr, beim Freiwilligen Ökologischen Jahr, oder mit dem Anderen Dienst im Ausland kannst du dich entwicklungspolitisch engagieren. Einige Infos über diese einzelnen Dienstformen findest du auf dieser Seite.

| Zivildienst im entwicklungspolitischen Bereich

Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes. Der Zivildienstleistende (ZDL, im österreichischen Sprachgebrauch „Zivildiener“, umgangssprachlich auch „Zivi“) lehnt aus Gewissensgründen den (Kriegs-)Dienst mit der Waffe ab und leistet stattdessen den Zivildienst.

Zivildienst in Deutschland: Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist kein Wahlrecht zwischen Kriegsdienst mit der Waffe und Zivildienst vorgesehen. Doch laut Art. 4 des Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden. Gemäß Art. 12a kann „wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, […] zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ [2] In Deutschland werden die gesetzlichen Bedingungen durch das Zivildienstgesetz geregelt. Die Verwaltung des Zivildienstes geschieht durch das Bundesamt für den Zivildienst. Analog dem Wehrbeauftragten gibt es den Bundesbeauftragten für den Zivildienst, an den sich die Zivildienstleistenden mit Eingaben und Beschwerden wenden können. Bis 1972 hieß der Dienst „Ziviler Ersatzdienst“.

Es ist auch möglich, an Stelle des Zivildienstes einen Anderen Dienst im Ausland zu absolvieren. Können anerkannte Kriegsdienstverweigerer eine sechsjährige Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz vorweisen, erlischt ihre Pflicht, in Friedenszeiten den Zivildienst abzuleisten. Dies kann beispielsweise eine Verpflichtung beim Technischen Hilfswerk, bei einer Sanitätsorganisation oder bei der Freiwilligen Feuerwehr sein. Ein Zivildienst wird bei einer Zivildienststelle abgeleistet, die vom Bundesamt für den Zivildienst anerkannt sein muss. Jede Zivildienststelle muss gewährleisten, dass der ZDL die Arbeitsmarktneutralität wahrt, das heißt nur 1/8 eines Arbeitsplatzes ausfüllt. So soll verhindert werden, dass gewöhnliche Arbeitsplätze durch ZDL ersetzt werden.

Einsatzbereich: Zivildienstleistende werden in der Regel für Tätigkeiten im sozialen Bereich eingesetzt, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport sowie in der Behindertenbetreuung. Sie leisten Pflege- und Fahrdienste sowie Betreuung.

| Freiwilliges Ökologisches Jahr

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren. Das Freiwillige Ökologische Jahr dauert in der Regel zwölf Monate, um es erfolgreich abzuschließen jedoch mindestens sechs. Es beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Das Freiwillige Ökologische Jahr kann bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) als Wartesemester angerechnet werden, einzelne Stellen können anerkannte Kriegsdienstverweigerer als Ersatz für den Zivildienst geltend machen. Es wird von den Ländern und einzelnen Trägern finanziell unterstützt und durchgeführt. Die Teilnehmer organisieren sich darüber hinaus auch selbstständig in Landes- und Bundesgremien. Das Freiwillige Ökologische Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden, was allerdings selten vorkommt, da es nur wenige Stellen gibt.

Träger: FÖJ-Träger sind meist gemeinnützige Jugendorganisationen wie Jugendorganisationen von Kirchen oder Umweltschutzverbänden. Diese Träger übernehmen durch ihre staatliche Anerkennung die Auswahl der Einsatzstellen und Betreuung der Teilnehmer des Freiwilligen Ökologischen Jahres sowie die Verwaltung der staatlichen Fördergelder.

Einsatzstellen: Listen der Einsatzstellen (EST) gibt es bei den Trägern im jeweiligen Bundesland. Als EST kommen gemeinnützige Einrichtungen in Frage, die in ihrer Arbeit ökologische Aspekte beachten und ihre vielseitigen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Bereichen vom praktischen Naturschutz über Umweltbildung bis hin zur Umweltforschung haben. Jede Einsatzstelle wird von einem Träger betreut, bei dem auch der FÖJ-Teilnehmer seine Seminare besucht.

Seminare: Die Träger der einzelnen Einsatzstellen organisieren insgesamt 25 Seminartage, aufgeteilt in 5 Wochen. In den einzelnen Wochen werden von den FÖJ-Teilnehmern oder den Trägern festgesetzte Themen wie Ökosysteme, Nachhaltigkeit oder Globalisierung behandelt. Die Ausgestaltung dieser Tage erfolgt meist durch Referenten oder Selbstorganisation. Auch können die Teilnehmer bei einigen Trägern zusätzliche Qualifizierungsbausteine wie beispielsweise die Bausteine Pädagogik oder Grüne Berufe erwerben.

Gehalt und Kosten: Das „Gehalt“ von Teilnehmern des Freiwilligen Ökologischen Jahres ist vom jeweiligen Bundesland abhängig, wobei es gravierende Unterschiede innerhalb Deutschlands gibt. Die Kosten für FÖJ-Teilnehmer übernehmen zum Teil die Einsatzstellen, zum anderen die Bundesländer, eventuell hilft der Träger. FÖJ-Teilnehmer erhalten im Prinzip ein monatliches Taschengeld, Verpflegung sowie Unterkunft gestellt. In der Regel werden oft Unterkunft und/oder Verpflegung ganz oder zu einem Teil ausbezahlt. Das Taschengeld beläuft sich auf ca. 184€ bis 370€.

| Freiwilliges Soziales Jahr

Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Im Bereich der Evangelischen Kirche wird es auch als Diakonisches Jahr bezeichnet. Gesetzlich geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ im Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres.

Dauer: Das Freiwillige Soziale Jahr dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Um den Zivildienst vollständig zu ersetzen, muss es mindestens 12 zusammenhängende Monate dauern. Der Zivildienst dauert neun Monate, die ersten beiden FSJ-Monate werden bei einem vorzeitigen Abbruch des FSJ nicht angerechnet. In § 14c Zivildienstgesetz heißt es dazu: „Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen.“ Ist ein freiwilliges soziales Jahr zunächst auf weniger als 18 Monate abgeschlossen, kann (bei einem Einsatz im Inland) eine Verlängerung auf 15 Monate im Einverständnis mit dem Träger des freiwilligen sozialen Jahres erfolgen. Das Freiwillige Soziale Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden.

Träger, Einsatzsstelle und FSJler: Für das Freiwillige Soziale Jahr gibt es viele, meist überregionale, Träger. Diese arbeiten mit vielfältigen Einsatzstellen zusammen. Die Einsatzstelle ist die konkrete Stelle, bei der der FSJ-Teilnehmer („FSJler“) dann seinen Freiwilligendienst ableistet. Beispiele siehe unter Bereiche und Einrichtungen. Unter dem Dach des Trägers werden viele Einsatzstellen koordiniert und er ist neben der Einsatzstelle auch in pädagogischer, organisatorischer und insbesondere rechtlicher Hinsicht eingebunden.

Gertrud Rückert initiierte 1962 den „Philadelphischen Dienst“. Damit wollte sie Abiturientinnen vor dem Studium mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung bieten. Damals ein völlig neues Konzept und ein Vorläufermodell des später bundesweit gesetzlich verankerten „Freiwilligen Sozialen Jahres“. Für ihr soziales Engagement wurde Frau Rückert 2003 mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet. Die Vereinbarung im Freiwilligen Sozialen Jahr umfasst somit die Partner Träger und Einsatzstelle.

Arbeitszeit und Vergütung: Die Arbeitszeit während des Dienstes richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle, ist allerdings durch die in öffentlichen Tarifen vereinbarten Wochenstundenregelungen begrenzt. In der Regel sind es etwa 39 Wochenstunden. Die finanzielle Vergütung („Taschengeld“, Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkostenerstattung) variiert stark von Träger zu Träger und selten auch zwischen den Einsatzstellen beim selben Träger. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht gestellt. Darüber hinaus wird für die Dauer des Freiwilligendienstes bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt.

Pädagogische Begleitung: Das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres sieht eine pädagogische Begleitung der FSJler vor, welche durch den Träger geleistet wird. Neben der individuellen Betreuung der Teilnehmer gehört hierzu insbesondere die Seminararbeit. Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar durchgeführt, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf ein zwölfmonatiges FSJ mindestens 25 Tage. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit und die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht. Die FSJler wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit. Je nach Einsatzgebiet und Träger erhält man eine gegebenenfalls notwendige Ausbildung oder Fortbildung. Im Sportbereich ist dies üblicherweise eine volle Übungsleiterausbildung und für einen Einsatz im Rettungsdienst die Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter. Diese Ausbildungen werden, je nach Träger, Einsatzstelle und Länge des FSJes anteilig oder meist voll bezahlt.

| ADiA: Der etwas andere Dienst im Ausland

Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist ein sozialer Dienst im Ausland. Er ist in Deutschland als Wehrersatzdienst anerkannt. Der ADiA wird anstatt eines regulären Zivildienstes abgeleistet und gilt als vollwertiger Ersatz. Fälschlicher Weise wird er oft als „Zivildienst im Ausland“ bezeichnet, hat aber rechtlich mit dem Zivildienst nichts zu tun, auch wenn sich Aufgaben, Dienstart sowie Dienstzeit ähneln. Der österreichischen Auslandsdienst ist das österreichische Pendant zum deutschem ADiA.

Voraussetzungen: Grundvoraussetzung für die Ableistung eines anderen Dienstes im Ausland ist die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst. Der Andere Dienst im Ausland kann nur bei den vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ (nicht wie manchmal irrtümlich behauptet „Bundesamt für Zivildienst“) anerkannten Trägerorganisationen abgeleistet werden. Die Trägerorganisation registriert den Freiwilligen bei erfolgreicher Bewerbung beim Bundesamt für Zivildienst. Nach Ableistung der Dienstzeit (zur Zeit 11 Monate) erlischt die Pflicht zum Leisten eines Ersatzdienstes im Friedensfall. Der Dienst ist vor der Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten.

Dauer: Dieser Dienst dauert mindestens zwei Monate länger als der Zivildienst in Deutschland, seit dem 1. Oktober 2004 also mindestens 11 Monate. Es besteht für Trägerorganisation und Dienstleistenden die Möglichkeit, einen längeren Dienstzeitraum zu vereinbaren, falls dies beispielsweise von der Dienststelle im Ausland gefordert wird. Dadurch sind Dienstzeiten von bis zu zwei Jahren möglich. Diese Verlängerung wird allerdings nur bei wenigen Trägerorganisationen angewendet, in der Regel dauert der Dienst die gesetzlich vorgeschriebenen 11 Monate. Der Dienstbeginn wird zwischen der Trägerorganisation und dem Dienstleistenden vereinbart. Sollte der Dienst vorzeitig abgebrochen werden, wird die bereits abgeleistete Zeit, abzüglich 2 Monate, an den Zivildienst angerechnet.

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